Umsetzung der thermischen Verwertung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
In der Papierindustrie fallen bei der Aufbereitung von Altpapier unter anderem "Spuckstoffe" an. Diese Abfälle werden derzeit noch nahezu ausschließlich deponiert. Da diese Stoffe Heizwerte von über 11.000 Kilojoule pro Kilogramm aufweisen, bietet sich als Alternative eine thermische Verwertung an. Diese stellt der Autor am Beispiel der Papierindustrie in Form der innerbetrieblichen Mitverbrennung vor.
Entwickelt wurde eine Technologie speziell für Papierfabriken, deren braunkohlebefeuertes Kraftwerk in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben wird und als Verbrennungseinrichtung einen Rost besitzt. Mitverbrannt wird der zuvor aufbereitete Spuckstoff in einem sogenannten Pre-Oven. Dieses mit einem Vorschubrost versehene Bauteil wird in das vorhandene, braunkohlenbefeuerte und mit einem Wanderrost ausgerüstete, Kesselsystem der Papierfabrik integriert und sowohl an das Wasserlaufsystem, als auch an die Rauchgasreinigung direkt angeschlossen.
Da die Spuckstoffe als unvermeidbare, bisher beseitigte Abfälle die Auflagen des § 6 Abs. 2 KrW-/AbfG erfüllen, handelt es sich bei diesem Konzept um anlageninterne Verwertung. Speziell für Rostfeuerungen fehlte bisher in der Papierindustrie eine derartige Lösung.
Für die entstehenden Verbrennungsendprodukte, Braunkohlenasche und Filterstäube, weist der Autor nach, daß diese Abfälle für den Bergversatz in einer Kaligrube geeignet sind. Synergien ergeben sich bei diesem Konzept durch mögliches Mitverbrennen von Schlämmen oder Biogas. Erscheint das vorgestellte Konzept zunächst als Insellösung für die Papierindustrie, so gewinnt es bei einer Gesamtbetrachtung der Abfallwirtschaft an Beispielcharakter für das Bestreben der Erzeuger nach Entsorgungsautarkie in Zeiten unklarer Rechtslage.